Re: Garagenbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Juni, 2006 um 20:43:50

Antwort auf: Garagenbau von Rolf am 04 Juni, 2006 um 20:19:33:

Die BauO NRW definiert die von Ihnen genannten Größen als möglich. Der Bebauungsplan oder örtliche Gegebenheiten können dennoch dazu führen, dass die Garage in der gewünschten Form nicht möglich ist. Informationen hierzu erhält man bei der genehmigenden Behörde oder einem Architekten.

: Möchte gerne eine Garage auf der Grundstücksgrenze in Leverkusen NRW bauen wie lang darf diese Garage sein und wie hoch an der Grundstücksgrenze. Ich würde gerne die Garage in einer Länge von 9 Meter und einer Breite von 3 Meter aber auch in einer Höhe von 3 meter Bauen (Wegen Wahnwagen) darf ich das. Bitte um Information. Danke





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]