Re: Bebauungsplan - Ist eine Verschiebung des Baufenster (verinfacht) möglich (§31 BBauG)


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Abgeschickt von Micha am 05 Juni, 2006 um 15:11:18

Antwort auf: Re: Bebauungsplan - Ist eine Verschiebung des Baufenster (verinfacht) möglich (§31 BBauG) von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2006 um 14:24:26:

Danke für die Info.
Die Parktaschen sind anscheinend öffentliche Stellplätze, da sie (in Zukunft mal) auf öffentlichem Grundstück (das derzeit noch meinen Eltern gehört) entstehen sollen.
Private Stellplätze/Garagen sind an anderer Stelle ausreichend eingezeichnet.

: Eine Verschiebung des Baufensters wäre eine Änderung des Bebauungsplanes, die mit einer ganzen Reihe von formalen Abläufen verbunden ist. Für ein konkretes Projekt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes vermutlich sinnvoller da vom Ablauf deutlich einfacher.

: Bei den dargestellten Parktaschen sollte geprüft werden, ob es sich um öffentliche Stellplätze handeln soll oder die Ausweisung von Flächen, die zur Erstellung von privaten Stellplätzen vorgesehen sind.

: : Hallo,
: : Meine Eltern besitzen ein Grundstück, in dem 2 Baufenster im Bebaungsplan (von 1999?) eingezeichnet sind: Im 1. ist deren Haus, das 2. ist unbebaut.
: : Wir würden gerne das Baufenster (Größe ca. 14m breit x 8m tief) um ca. 15m nach links verschieben, was mehrere Vorteile schaffen und einige Nachteile des Ursprungs-Baufensters beseitigen würde:
: : Nachteile:
: : 1. Das 2. Baufenster leigt direkt zwischen Südseite (mit Terasse) des alten Hauses (3m+3m-Abstand) und Straße (2,5m + 2,5m Parkbucht),
: : 2. Zufahrt zum alten Haus liegt in Baufenster und müsste aufwendig umgestaltet werden,
: : 3. Um das alte Haus nicht zu sehr zu verschatten, müsste ein Neubau schmal und flach werden,
: : 4. Hausanschlüsse für das hintere Haus verlaufen im Boden des 2. Baufensters,
: : Vorteile für eine Verschiebung:
: : 1. Fläche großzügig vorhanden und für eine Grundstücksteilung besser aufteilbar,
: : 2. Planung deutlich einfacher, da o.a. Schwierigkeiten wegfallen.
: : 3. sonstige Festsetzungen im B-Plan können leichter eingehalten werden.

: : Außerdem würde sich das zu planende Haus in die Umgebung einfügen (Nachbarzustimmung wäre also zu erwarten).

: : Dazu noch eine andere Frage: Im B-Plan ist ein 2,5m-breiter Streifen des elterlichen Grundstücks zur Straße hin mit Parktaschen eingezeichnet. Muss/kann/darf dieser Streifen (bzw. der Verkauf an die Stadt) ggf. in Verbindung gebracht werden mit der Baufenster-Verschiebung (§31,2,1: "Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern").

: : Danke für ein paar Hinweise





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