Re: Einholung Unterschrift Nachbar -bayern-


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Abgeschickt von Passau am 07 Juni, 2006 um 12:42:18

Antwort auf: Einholung Unterschrift Nachbar -bayern- von Anfrage am 02 Juni, 2006 um 03:58:22:

Leider gibt es eine solche Regelung mit Angaben in Metern nicht. Nachbar im Sinne des Baurechts ist, wer durch ein Vorhaben beeinträchtigt werden kann. Es ist damit abhängig vom jeweiligen Vorhaben, wie groß der Kreis der zu beteiligenden Nachbarn zu ziehen ist. Für ein Gartenhaus ist er viel kleiner, als z. B. für einen Fuhrbetrieb. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung. Am besten kann Ihnen das zuständige Landratsamt erklären, wer in Ihrem konkreten Fall als Nachbar anzusehen ist.




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