Re: Geländeveränderungen


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Abgeschickt von Passau am 07 Juni, 2006 um 12:59:01

Antwort auf: Geländeveränderungen von Sepp am 25 Mai, 2006 um 12:39:31:

Es handelt sich wohl um verschiedene Begriffe für die gleiche Sache. Ob eine Aufschüttung abstandsflächenpflichtig ist, hängt im wesentlichen von deren Höhe und Länge ab. Es wird jedoch immer eine Einzelfallentscheidung sein, ab wann bei einer Aufschüttung "Wirkungen wie von einem Gebäude" (Art. 6 Abs. 9 BayBO) anzunehmen sind. Am besten vorab mit dem Landratsamt und dem Nachbarn abstimmen, dann gibt es im Nachhinein keine Probleme.




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