Re: Rauchbelästigung


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Abgeschickt von Passau am 07 Juni, 2006 um 13:01:42

Antwort auf: Rauchbelästigung von Anita Bone-Czerniejewski am 23 Mai, 2006 um 19:40:26:

Nähere Angaben dazu erhalten sie beim zuständigen Bauamt oder beim Kaminkehrer; in Bayern gibt es dazu z. B. die Feuerunngsverordnung mit den detailierten Anforderungen.




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