Re: Ab wann sind Aufschüttungen genehmigunspflichtig und ab wann beeinflußt eine Aufschüttung die Abstandsfläche? (Bayern)


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Abgeschickt von student am 09 Juni, 2006 um 15:49:08:

Antwort auf: Ab wann sind Aufschüttungen genehmigunspflichtig und ab wann beeinflußt eine Aufschüttung die Abstandsfläche? (Bayern) von Lusien am 09 Juni, 2006 um 02:43:26:


: Hallo!

Hi,


: In der BayBo I Art. 63 8 steht, dass Aufschüttungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und mit einer Höhe bis zu 2 m keiner Genehmigung bedürfen. Gilt dies grundsätzlich oder kann das jeder Landkreis für sich entscheiden?

Grundsätzlich ..."aber"...

: Desweiteren steht in der BayBo I Art.6 Nr. 3 Abs 1 + 2 Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der Wandhöhe..... Als Wandhöhe gilt das Maß von der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut........ Wie ist das jetzt zu verstehen? Ich verstehe das so, dass wenn das Gelände z. B. 1 m aufgefüllt wird die Abstandsfläche von der festgelegten Geleändeoberfläche besemmessen wird und die Aufschüttung unberücksichtigt bleibt. Oder gibt es da gewisse Grenzen?


Es gibt Grenzen,
bevor die Antworten ein Roman werden ersteinmal
die Gegenfrage(n):

Innenbereich mit oder ohne Bebaunungsplan..

oder Aussenbereich
mit oder ohne Aussenbereichssatzung der Gemeinde:

zustätzlich beim Aussenbereich :
Ist ein landwirtschaftliches Nachbargrundstück vorhanden? oder ist das Aussenbereich neben dem
letzten Ortsgrund...
..

wo in Bayern?...





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