Re: Ab wann sind Aufschüttungen genehmigunspflichtig und ab wann beeinflußt eine Aufschüttung die Abstandsfläche? (Bayern)


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Abgeschickt von uschi am 11 Juni, 2006 um 14:54:59

Antwort auf: Re: Ab wann sind Aufschüttungen genehmigunspflichtig und ab wann beeinflußt eine Aufschüttung die Abstandsfläche? (Bayern) von student am 09 Juni, 2006 um 15:49:08:

Eine Frage, die mich selber brennend interessiert!
Haben im Außenbereich einen Bauerhof (alleinlage, nachbar in ca. 300 Meter Entfernung) gemietet. Haben nun einen "Reitplatz" bzw. bereitbaren "Winterauslauf" angelegt. Hierzu ist zu sagen, dass die Fläche schon 8 Jahre lang vorher als Auslauf für Pferde/Matschkoppel und zum Reiten genutzt wurde. Wir haben diese Fläche jetzt mit mobilen Gitterplatten ausgelegt und mit Sand aufgeschüttet. Die Maße betragen 15 x 30 Meter, also unter 500 m²!
Brauche ich jetzt hierfür eine Genehmigung oder nicht?
Ach ja, wo in Bayern - Landkreis Ebersberg!

Wer weiß was?



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