Zusatzleistungen bei Bauverträgen (VOB/B)


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Abgeschickt von Mathias am 12 Juni, 2006 um 17:33:53

Nach Erteilung eines Generalvertrages an eine Baubetreuungsfirma zur Herstellung eines Einfamilienhauses kommt es häufig später noch zu Änderungswünschen. Gemäß Baubeschreibung sind im Gesamt-Pauschalpreis z.B. Fliesen im Wert von 30 Euro je qm enthalten. Nach Bemusterungen kann sich in verschiedenen Gewerken (wie auch bei Fliesen) ein höherer Preis, als der gemäß Baubeschreibung einkalkulierte Betrag, ergeben.
Hat der Bauherr hier eine Möglichkeit, auch später Gewerke / Teilgewerke aus dem Bauvertrag herauszunehmen bzw. anderweitig zu vergeben, wenn z.B. über einen Mehrpreis keine Einigung erzielt werden kann (Bsp. Berechnung von Fliesen zu utopischen Preisen).



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