Wasserschaden in Eigentumswohnung


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Abgeschickt von Theda am 12 Juni, 2006 um 21:16:14

Hallo! Ich habe im Herbst 2005 eine Eigentumswohnung gekauft. Altbau. Nun war die Duschwanne oder eine Leitung der Wohnung über meiner defekt und es ist ein Wasserschaden in meiner Wohnung (vermietet) entstanden. Nun meine Frage: Laut Hausverwaltung zahlt die Gebäudeversicherung nicht (keine Ahnung, warum). Der Verwalter möchte die Flecken, die im Bad, im Schlafzimmer und im Wohnzimmer an jeweils einer Wand (Bad 2 Wände) und der Decke entstanden sind, übermalen. Ich finde aber, dass die gesamten Wände gestrichen werden müssen wegen dem Farbunterschied, der bestimmt zu sehen ist. Die Wohnung wurde im November 2005 komplett renoviert. Müsste hier nicht die Eigentümer-Haftpflicht des Beitzers der Wohnung über meiner eintreten? Danke für eure Hilfe!

Theda



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