Gemeinschaftsweg


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Abgeschickt von Pauli am 13 Juni, 2006 um 10:59:17:

Hallo zusammen,

wer von Euch kann mir sagen, ob die Nutzung eines Gemeinschaftsweges (Holperweg zwischen zwei Reienhausreihen)nur den tatsächlichen Durchgang umfasst?
Bei einer Breite von 1.5 m wird auf auf einer Tiefe von ca. 40 cm Holz gestapelt, somit noch über 1 m Breite unbetroffen. Nun könnte sich aber ärger anbahnen, da das ganze "doof" aussehen soll. Ist der arme Holzbesitzer nun verpflichtet sein Holz im Wohnzimmer zu stapeln? Was spricht für ein Stapeln, was dagegen? Bin für Euren Rat dankbar.

Gruß Pauli




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