Nachbarrechtsgesetz Brandenburg - Baumschnitt -


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Abgeschickt von Dunja am 14 Juni, 2006 um 08:49:45

Wenn ein Baum, der älter als 5 oder 6 Jahre ist, mittlerweile seine Zweige über das Nachbargrundstück ragen lässt, darf der Nachbar diese abschneiden?
Wenn ja bis in unbegrenzte Höhe?
Auch bei Eichen, Kastanien oder Ahorn?
Anmerkung: Grundsätzlich geht keine Gefahr von den Bäumen aus.




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