Re: Schadensanpruch bei Hausverkauf


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dunja am 14 Juni, 2006 um 10:41:54

Antwort auf: Schadensanpruch bei Hausverkauf von Stefan am 30 April, 2006 um 12:25:56:

Um welchen Mangel soll es sich denn hier handeln?
Natürlich ist Arglist einfach nachzuweisen! Gutachter kann ganz leicht feststellen, ob ein Mangel dem Eigentümer bekannt gewesen sein muß. Weil er z.b. keine Wärmedämmung hat oder keine Kellerwandabdichtung usw.
Kein Mangel in diesem Sinne ist aber, wenn Sachen plötzlich defekt sind, Heizung oder so. Oder Dinge aufgrund ihres Alters natürliche Alterserscheinungen haben. Es muß schon was schwerwiegendes vorliegen um den Vorbesitzer in Haftung nehmen zu können. Außerdem muß der Schaden ca. über 2% bis 3% der Kaufpreissumme liegen.
Gruß Dunja



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]