Nachbarrecht Baden Württemberg mit der Stadt


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Abgeschickt von Hein am 15 Juni, 2006 um 11:23:55

Darf die Stadt um einen Weg/Zufahrt/Sackgasse für drei Grundstücke zu machen einem den Garten abgraben wenn diese Abgrabung ein erheblicher Einschnitt in den Garten ist. Ca. 1,50 m soll abgegraben werden, von Gartengrenze bis Terasse sind es an einer Stelle gerade mal 1,50 m. Bitte um Antwort!



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