Re: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2006 um 09:05:45

Antwort auf: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten? von Nicole am 15 Juni, 2006 um 21:49:11:

Das Freistellungsverfahren gilt nur in Bereichen, in denen ein Bebauungsplan vorliegt. Mit dem Bebauungsplan kann festgesetzt sein, dass bestimmte Bereiche der Grundstücke grundsätzlich von baulichen Anlagen (Nebengebäuden, Terrassen usw.) frei zu halten sind. Das gilt dann auch für Gebäude und bauliche Anlagen, die ansonsten an einer solchen Stelle zulässig wären.

: Hallo !
: Wir haben letztes Jahr ein EFH gebaut über das Freistellungsverfahrung, d. h., wir haben einen Bebauungsplan, an den wir uns halten müssen. Nun ist es aber so, daß wir hinten zum Nachbarn ganze 6 !! Meter Abstand halten müssen und auf diesem Platz wollten wir eigentlich eine Gartenhütte aufstellen, da es die Nordseite ist, und wir sonst dort hinten sowieso nichts anfangen können. Keiner kennt sich hier in der Gemeinde aus, es heisst immer nur, die 6 m müssen eingehalten haben, aber mittlerweile habe ich in der Bayr. Bauordnung gelesen, daß bei Nebengebäuden bis 20 qm zur Grundstücksgrenze KEINE Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Ist das so richtig, darf ich also eine Gartenhütte dort hinten aufstellen bzw. einen kleinen selbstgebauten Schuppen, wo man wenigstens die Fahrräder unterstellen kann?
: Grüsse
: Nicole





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