Re: Abstandsflächen bei Balkonanbau NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2006 um 12:12:21

Antwort auf: Abstandsflächen bei Balkonanbau NRW von langeley am 16 Juni, 2006 um 10:09:49:

... wenn er nicht mehr als privilegiertes Bauteil zu beurteilen ist, z.B. die zulässige Tiefe überschreitet oder ein eigenständiges Bauteil ist. Näheres hierzu in der BAuO NRW §6 Abs. 7

: Wann löste ein Balkonanbau Abstandsflächen aus?





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