Abgeschlossenheitsbescheinigung und geplante Änderungen?


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Abgeschickt von Daniel Lauen am 22 April, 2005 um 17:30:01


Möchte eine gebrauchte Immobilie erwerben. Wohnfläche ca. 300 qm. Da eigentlich drei eigenständige Wohneinheiten entstehen sollen, möchte ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für drei Wohneinheiten; Drei eigene HAuseingänge wären vorhanden;für zwei Wohnungen auch schon Küche und Wc /BAd vorhanden. Nur für die dritte Wohnung müßte ich noch ein Bad und eine Küche neu herstellen bzw. die Räumlichen Voraussetzungen (alles nur Rigipswände) ändern. Anders gesagt; es ist noch kein Bad und noch keine Küche für die dritte Wohnung vorhanden, möchte dieses aber umbauen.(benötige ich Baugenehmigun g,Nutzungsänderung oder genügt Abgeschlossenheitserklärung??) Genügt es für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, diese Planung von Küche und BAd in den Grundriss einzuzeichnen, um irgendwann mal (bestimmter Zeitraum Z.B. innerhalb eines Jahres vorgegeben?) die Umbaumaßnahme durchzuführen? Wer muß die Zeichnung unterschreiben(Architekt??) oder genügt es, die Zeichnung ohne Bauvorlageberechtigung vorzulegen,da sie ja vom Kreis genehmigt wird?



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