Re: Abstandsflächen bei Balkonanbau NRW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Juni, 2006 um 19:02:12:

Antwort auf: Abstandsflächen bei Balkonanbau NRW von langeley am 16 Juni, 2006 um 10:09:49:

hallo langeley,
um es faktisch auszudrücken:
........Vortretende Bauteile und Vorbauten
Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster und Vorbauten, Hauseingangstreppen und ihre Überdachungen sowie Terrassenüberdachungen bleiben bei der Bemessung der Abstandsfläche außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten und von den Nachbargrenzen mindestens 2 m (Hauseingangstreppen ³ 1,50 m) entfernt bleiben.

Vortretende Bauteile und untergeordnete Vorbauten
Dasselbe gilt für untergeordnete Vorbauten wie Balkone und Erker..........
mfg
bodo hermann





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]