priviligierte erweiterung aussenbereich


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Abgeschickt von toni am 17 Juni, 2006 um 21:51:07:

wir sind in bayern, aussenbereich.
gebäude erweiterungen würden bei uns nach §35 / 5 zutreffen und liegt auch vor,
nun die frage:

müssen wir einen bauantrag für ein schwimmbecken stellen, das kleiner ist als 500 m3 ( nach der bayr. bauordnung frei ausser im aussenbereich ) oder
gilt generell für den aussenbereich -auch priviligiert-
erst einmal einen bauantrag mit architektenpläne einreichen egal um welches gebäude es sich handelt?

müssen wir für unsere zaun erweiterung auch einen
antrag stellen oder fällt dass unter priviligierung.

ist ein nebengebäude möglich (unterstand gartengeräte ect ) und wie sollte ein gebäude in dieser art formuliert werden, geräteschuppen geht nicht, da wir
keine landwirtschaft betreiben.

ist eine neu überdachung der garage ( auf neuesten stand bringen ) ohne bauantrag möglich?

wie begründet man eine dritte garage, unsere kinder
werden bald 18 und wollen dann ihre eigene garage.

cia




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