Höhenunterschiede zwischen DHH Grundstücken


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Abgeschickt von Uwe Förster am 19 Juni, 2006 um 14:56:05

Hallo,

wir besitzen eine DHH neben der ein zweites Doppelhaus steht (vom gleichen Bauträger realisiert).
Nun liegt unser Haus etwa 30 bis 40 cm höher, als das vom Nachbarn.
Dieser Nachbar ist derzeit dabei, seine letzten Bauarbeiten abzuschliessen und da seine Auffahrt direkt neben unserer ist, hat er uns aufgefordert, wegen des Höhenunterschieds auf unserem Grundstück eine Betonrückenstütze entlang der Grenze zu setzen, damit unsere Erde nicht auf seine Auffahrt rieselt.

Nun die erste Frage :
Da beide Doppelhäuser nebeneinander liegen und quasi gleichzeitig von einem Bauträger erstellt wurden, ist der große Höhenunterschied nicht ein Baumangel und muß nicht der Bauträger für so eine Betonrückenstütze sorgen ?

Die zweite Frage :
Wenn der Bauträger nicht zuständig ist, kann ich gewungen werden, selbst so eine zu errichten und wenn ja, in welchen Fristen und was kann passieren wenn ich es nicht mache ?

Wäre nett, wenn sich jemand meldet : Unser zukünftiger Nachbar hat bislang immer andere vorgeschickt und eigentlich bin ich ein bischen verärgert, daß er das Problem nicht mit uns persönlich klären möchte, schliesslich kann ich auch nichts dafür, daß unser Haus höher gesetzt wurde, als seines (aber unser TÜV Prüfer war damals bei der ersten Besichtigung erleichtert, daß es nicht andersrum ist ;-).

Schöne Grüsse
U. Förster




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