Re: Grenzabstand Baugenehmigung Geräteschuppen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Steffen am 22 April, 2005 um 20:15:37:

Antwort auf: Grenzabstand und oder Baugenemigung für Geräteschuppen? von Tobi am 22 April, 2005 um 11:38:28:

Der Grenzabstand ergibt sich aus der Landesbauordnung (§ 5 Abs. 7 ) und dem Nachbarrechtsgesetz und evtl. dem Bebauungsplan. Das Bauamt gibt kostenlos Auskunft. Bei mir war es so, dass ich es an die Grenze bauen konnte weil die Möglichkeit der Grenzbebauung mangels einer Grenzgarage noch nicht verbraucht war. Grenzabstand in BW normalerweise 50% der Höhe!
In der Landesbauordnung ist auch geregelt, bis zu welcher Größe Gartenhäuser genehmigungsfrei (§ 50 Abs. 1 und Anhang) sind.

: Hallo,

: kann mir jemand sagen ob ich für einen Geräteschuppen 2,50/2,50m eine Baugenemigung benötige und ob ich einen Grenzabstand einhalten muss. Wenn ich es in Baden-Württemberg errichten möchte.

: ciao

: Tobi




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]