Re: Bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von Peter Fahn am 19 Juni, 2006 um 23:54:36

Antwort auf: Bebauungsplanänderung von Joachim Schossig am 19 Juni, 2006 um 17:22:43:

Sehr geehrter Herr Schossig,

Die Gemeinden haben die Planungshoheit, das heisst, sie können sehr frei über die Art und das Mass der Bebauung innerhalb ihres Ortes bestimmen.
Die Gemeinden müssen bei nachträglichen Änderungen nur aufpassen, dass sie Baurecht den Eigentümern nicht "wegnehmen", dann werden sie in der Tat innerhalb einer bestimmten Frist sogar schadenersatzpflichtig.
Sofern die Gemeinde mehr Wohneinheiten erlaubt, so nimmt sie den Grundstückseigentümern auf keinen Fall ein Recht weg, sondern erlaubt ein Mehr an Nutzen.
Dieses Vorgehen entspricht (zumindest auch hier in Bayern) dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die Gemeinden werden immer wieder dahingehend aufgefordert, und Ihre Gemeinde hat wohl in dieser Beziehung wohl spät, aber richtig reagiert.

Im Rahmen von Änderungen in der Bauleitplanungen bestehen strenge formale Vorschriften, was die Beteiligung der Öffentlichkeit betrifft. Die Grundstückseigentümer haben jedoch keinen Rechtsanspruch, von den Änderungen individuell angeschrieben oder gefragt zu werden. Alle Bürger können sich durch die "ortsüblichen Bekanntmachungen" über die Absichten Ihrer Gemeinde informieren, also durch die Anschläge an der Amtstafel, in den "amtlichen Bekanntmachungen" oder in der Tagespresse. Auch der Besuch der öffenltichen Gemeinderatssitzungen ist meist sehr interessant und informativ.

Ich frage mich allerdings ernsthaft, worin der "Wertverlust" bestehen soll. Soll es etwa die Tatsache sein, dass sich der Nachbar "nur" eine Eigentumswohnung, nicht aber ein freistehendes Einzelhaus mit üppigen Gartenflächen leisten kann? Das kanns doch nicht sein... oder?

Viele Grüße
P. Fahn

: Hallo, wir haben in NRW ein Grundstück gekauft und bebaut. Ursprünglich war im Bebauungsplan nur 1 bzw, Doppelhaushälften geplant und genehmigt.
: Nach dem sich nicht alle Grundstücke verkaufen ließen, ist dann der Bebauungsplan nachträglich geändert worden und direkt hinter unseren Grundstücke ( 4 Einzelhäuser) 3 4 Familienhäuser (vermietet)errichtet worden.
: Da es sich hier um " Sozialen" Wohnungsbau handelt, ist nun natürlich auch der Wohnwert und der Grundwert vermindert. Ist das üblich, das hier einfach die Stadt oder Gemeinde den Bauplan so ändern kann ohne die Anlieger zu befragen oder zumindest vorher zu informieren ?

: Wer hat da Erfahrungen?

: Und wer trägt den jetzt den Wertverlust ????





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