Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2006 um 12:08:53

Antwort auf: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus von Rita am 19 Juni, 2006 um 03:22:30:

Im Außenbereich sind freiberufliche Nutzungen standardmäßig nicht zulässig, unabhängig von der möglichen baulichen Herstellbarkeit. Der Außenbereich ist der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten.



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