Re: Begriffsdefinition Vorabzug und Ausführungsplan


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Abgeschickt von toni am 20 Juni, 2006 um 12:27:45:

Antwort auf: Begriffsdefinition Vorabzug und Ausführungsplan von Kerstin Baier am 20 April, 2006 um 14:17:16:

: Kann mir jemand sagen, ob es eine offizielle bzw. rechtich abgesicherte Definition zu Vorabzug und Ausführungsplan gibt? Kann ein Vorabzug auch als Plamungsgrundlage zur Ausführungsplanung herangezogen werden, wenn kein Ausführungsplan verfügbar ist?

ausführungsplan als vorabzug wird meistens
dem bauherrn übersandt zur prüfung und freigabe,

wird ein ausführungsplan dann zur ausführung freigegeben so gilt dieser für die handwerker..


der handwerker überprüft seinen auftrag mit
der zusammenhängenden ausführung mit den gegebenheiten vor ort und erstellt dann montagepläne aufgrund der freigegeben ausführungspläne


kein mensch wird auf vorabzugspläne einen
hammerschlag ausführen...

allerdings ist auf einen vorabzugsplan
ein wohnhaus und später im ausführungsplan
eine werkstatt oder discounterhalle...
kommen Sie in erklärungsnot gegenüber dem Bauamt..


in welchen zusammenhang fragen Sie?





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