Re: Grenzüberbauung durch Wärmeschutz


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Abgeschickt von Cornelia-RP am 22 April, 2005 um 20:44:19:

Antwort auf: geringfügige Grenzüberbauung durch Vollwärmeschutz von Joachim Finkel am 22 April, 2005 um 17:58:20:

Ich hatte ein ähnliches Problem in Rheinland-Pfalz. Dort steht mittlerweile in der LBauO, dass Wandbekleidungen, die dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung eines vor dem 1. Januar 1999 zulässigerweise errichteten Gebäudes dienen, in dem hierfür notwendigen Umfang in den Abstandsflächen zulässig sind. Sowas wird es in BW bestimmt auch geben. Aber bei Ihnen ist ja die Grenzbebauung das Problem. Im Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg ist in § 7b von einer Duldung eines Überbaus die Rede. Der Gesetzgeber nennt als untergeordenete Bauteile in § 5 Abs. 6 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg aber alles außer dem Wärmeschutz. Am besten wäre eine schriftliche Einigung. Lesen Sie mal den Link unten:

: Hallo

: Wir haben in Baden-Württemberg eine ehemalige Bäckerei gekauft und diese in eine Wohnung umgebaut. Das Objekt steht gen Osten direkt auf der Grenze und sollte idealerweise nun noch mit einem Wärmedämmverbundsystem ausgestattet werden. Im Ergebnis bedeutet dies für den Nachbarn (es handelt sich hierbei um eine weitgehend stillgelegte Kaserne) eine Überbauung von 10 cm auf einer Länge von rd. 25 Metern.

: Kann mir jemand weiterhelfen, ob dies in jedem Falle genehmigungspflichtig ist oder ob hier eine Sonderregelung, wie bspw. für grenzüberhängende Regenrinnen, anwendbar ist...

: Wir wären für jeden Rat und Hinweis sehr dankbar.





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