Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus


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Abgeschickt von Rita am 20 Juni, 2006 um 12:37:31:

Antwort auf: Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2006 um 12:08:53:

: Im Außenbereich sind freiberufliche Nutzungen standardmäßig nicht zulässig, unabhängig von der möglichen baulichen Herstellbarkeit. Der Außenbereich ist der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten.


Lieben Dank für die Antwort!

Besteht keine Möglichkeit über die Wohnraumerweiterung also den §35 Abschnitt 5

Zitat:
§35

..bauen im Aussenbereich
Im Aussenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig,
wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
die ausreichende Erschliessung gesichert ist und wenn es ..


5)
die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:
a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden
b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.


ein Zimmer /ein Bereich als Geschäftsraum zu deklarieren?

R.





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