Re: Akteneinsicht


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 Juni, 2006 um 20:16:07:

Antwort auf: Akteneinsicht von Peter Kaus am 20 Juni, 2006 um 14:27:26:

hallo peter,
vier fragen, drei antworten....
grundsätzlich brauchen sie zur akteneinsicht eine
vollmacht des eigentümer des flurstück.
die regelungen zur akteneinsicht bestimmen die bauaufsichtsbehörden.
eine einsicht in akten mit "gültiger" vollmacht kann nicht verweigert werden.
bebauungspläne müssen öffentlich "ausgelegt" werden zur information und widerspruchsmöglichkeit.........
mfg
bodo hermann





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