Re: Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Peter Fahn am 20 Juni, 2006 um 22:01:53

Antwort auf: Grunddienstbarkeit von Michel am 12 Juni, 2006 um 14:41:56:

Lieber Michel,
es kommt ganz auf die Teilung an. Das Geh- und Fahrtrecht sollte per Notarvertrag eine präzise definierte Fläche sein. So kann es durchaus sein, dass eine herausgemessene Flächen keinerlei belastete Fläche beinhaltet; dann würde dieses bisher eingetragene Recht wohl auch nicht greifen. Verbindliche Auskunft gibt das zuständige Vermessungsamt (Katasteramt). Die tun sich bei der Auskunft mit der Zeichnung aus dem Notarvertrag viel leichter.

Gruss P. Fahn


: Eine Familie teilt ein Grundstück unter den Ge- schwistern auf. Familie A bekommt das Grundstück hinter dem Grundstück der Familie B. Das Grundstück B liegt an der Straßenseite. Um an sein Grundstück zu kommen hat Familie A eine Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechtes zu Lasten von B entlang des Nachbargrundstücks Fritz. Familie B teilt sein Grundstück und verkauf das Eine. Ist das neue Grund- stück entlang des Nachbargrundstücks Fred dann auch mit der Grunddienstbarkeit belastet?




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