Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus


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Abgeschickt von Rita am 21 Juni, 2006 um 12:37:30:

Antwort auf: Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2006 um 17:12:13:

Ergänzung und Hinweis für Mitlesende:

Ob eine Zweckentfremdung vorliegt oder Antrag
zur Zweckentfremdung gestellt werden muss:

Oberste Baubehörde:

http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen/recht/08071/index.php


R.

: WOHNraum kann auf der Grundlage des zitierten Abschnittes genehmigt werden, die Nutzung als Büro ist ohne entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb und Erfordernis bereits fragwürdig.




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