Re: Baufensterverschiebung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Juni, 2006 um 17:32:52

Antwort auf: Baufensterverschiebung von Iwone am 21 Juni, 2006 um 12:26:05:

Ein Bauherr und ein Nachbar können nicht auf Abstandflächen verzichten. Ein Baufenster ist eine Fläche und kann nicht auf einer Grenze, die ja eine Linie ist, liegen. Die Situation ist ein wenig unklar.

Sollte ein Baufenster über zwei Grundstücke reichen, die bebaubare Fläche z. B. nur ausreichen für ein Gebäude und geplant sein, nur auf einem der beiden Grundstücke bauen zu wollen, und dadurch die bebaubare Fläche überschreiten zu müssen, dann wäre das z. B. durch ein Befreiung oder Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, mit Zustimmung der Gemeinde (manchmal auch der Nachbarn), möglich. Wenn darüber hinaus noch Abstandflächenüberschreitungen vorliegen, wäre deren Übernahme auf dem Nachbargrundstück durch eine Baulast zu sichern. Sollte das nicht gehen, könnte noch versucht werden die Einhaltung der Tiefe der Abstandflächen zu befreien, wenn der Brandschutz nicht verletzt wird und der Nachbar zustimmt.

: Ein Baufenster liegt auf der Grenze zweier Grundstücke. Nun soll das Gebäude innerhalb des Baufensters, allerdings nur auf einem Grundstück gebaut werden. Wie sieht der behördliche Verlauf aus?
: Kann der Verzicht auf Abstandsflächeneinhaltung per Dienstbarkeit zugunsten des bebauten Grundstück im Grundbuch abgesichert werden?

: Vielen Dank schon mal für eventuelle Hinweise.





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