Re: Bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von Sebastian Engelmann am 23 Juni, 2006 um 14:35:49

Antwort auf: Bebauungsplanänderung von Joachim Schossig am 19 Juni, 2006 um 17:22:43:

Sehr geehrter Herr Schossig,

ich komme zu einem anderen Ergebnis. 1976 wurde die Plangewährleitungsfrist eingeführt. Hauptinhalt ist, dass die Gemeinde innerhalb der ersten sieben Jahre nach Aufstellung des B-Plans diesen auch einhalten muss. Nimmt sie innerhalb dieser ersten sieben Jahre Änderungen vor (z.B. anderes Maß der baulichen Nutzung oder verändert den Gebietscharakter von z.B. allgm Wohngebiet zum reinen Wohngebiet, muss sie die Grundstückseigentümer entschädigen.Änderungen eines B-Plans erfolgen im vereinfachten Verfahren und die davon betroffenen müssen durchaus persönlich kontaktiert werden, da es sich nicht um für die gesamte Gemeinde relevante Sachverhalte handelt. Jedoch gehe ich im letzten Absatz mit der Meinung von Herrn Peter Fahn





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