Re: Abdichtung Dachterrasse


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 24 Juni, 2006 um 22:28:44:

Antwort auf: Abdichtung Dachterrasse von Michaela Schmid am 24 Juni, 2006 um 19:14:18:

hallo michaela,
grundsätzlich ist der eigentümer des flachdach für die "funktionierende abdichtung" zuständig.
der eigentümer hat dafür sorge zu tragen, dass (z.b. BauO NW)....
bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche oder tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen....
recht haben und recht bekommen ist ein unterschied....sprechen sie mit dem miteigentümer über eine "kostenteilung", denn spätestens wird er sich bei einer eventuellen "undichtigkeit" über eine "fehlerhafte" ausführung des holzbelag beschweren......dann ist die beweislast schwierig.
lassen sie "alle arbeiten" unter aufsicht eines architekten durchführen und dokumentieren...
mfg
bodo hermann




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