kein Afenthaltsraum - Trotzdem nutzbar?


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Abgeschickt von Patrick am 24 Juni, 2006 um 23:22:58

Angenommen ein Bauunternehmen verkauft Häuser, welche über ca. 150m2 Wohnfläche verfügen sollen.
Wenn sich jetzt aber nach der Baugenehmigung herrausstellen würde, dass eine komplette Etage nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden darf. Weil die zulässige Höhe von 2,2m auf 50% BaWü nicht eingehalten wird. Darf dieser Raum als Kinderzimmer, Schlaffzimmer ev. mit Bad genutzt werden?
Wüde so eine nachträgliche Feststellung eine Wertmiderung oder sogar die Nichtigkeit des Kaufvertrags bedeuten? Muss ein Planer/Architekt über so etwas nicht im Vorfeld informieren?




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