Re: Dachterasse auf Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juni, 2006 um 00:01:41

Antwort auf: Re: Dachterasse auf Garage von Rainer am 24 Juni, 2006 um 20:02:05:

Wenn die Garage direkt auf der Grenze steht, dann ist sie "privilegiert", d. h. die Garage selbst darf in einem Bereich stehen, der für Abstandflächen einer Hauptnutzung (Wohnhaus) benötigt wird und die Garage selbst löst keine eigenen Abstandflächen aus. Mit dem Aufbau einer Dachterrasse verliert die Garage ihre Privilegierung und es müssten die Abstandflächen der Garage z. B. als Baulast auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen werden. Geht das auf dem (Nachbar-)Grundstück nicht oder kann keine Einigung mit dem Nachbarn erreicht werden gibt es auch keine genehmigungsfähige Nutzung mit Dachterrasse.

: Vielen Dank f�r Ihre schnell Antwort!
: Ich habe noch einmal nachgemessen. Dabei stellte sich heraus, das die L�nge der Garage ca.8,50m und nicht 11,0 m betr�gt. Sie steht direkt auf der Grundst�cksgrenze. �ndert das etwas am Sachverhalt?
: Gruss
: Rainer

:
: : Eine Garage mit Dachterrasse ist automatisch ein ganz normales Geb�ude, dass insgesamt die Grenzabst�nde einhalten muss. Bei einer 11 m langen Grenzbebauung d�rfte (sollte) ohnehin der erforderliche Grenzabstand von mind. 3 m eingehalten sein, soda� dort dann auch eine Dachterrasse m�glich w�re.

: : : Hallo,
: : : Situation: Garage (ca. 11x6 meter;Grenzbebauung).
: : : Ist dort die Errichtung einer Dachterasse erlaubt,wenn eine Abstandsfl�che von der Grundst�cksgrenze eingehalten wird, sodas eine gewisse Restfl�che als Terasse genutzt werden kann? Wenn ja, wie gross mu� diese Abstandsfl�che sein ?

: : : gr��e rainer




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