Hessen: Garage ca. 1m über 12m Grenze


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Abgeschickt von Andreas am 25 Juni, 2006 um 00:28:24

Hallo allerseits!

In Hessen gibt es ja ein Gesetz, das besagt das eine Garage auf einem Grundstück bis max. 12 m von der Bordsteinkante entfernt liegen darf. Unser Nachbar bat uns nun darum, dass er die Garage ein Stück tiefer also bis 13 m setzten darf(Stellplatz vor der Garage). Grundsätzlich haben wir nichts gegen diese geringfügige Versetzung. Jedoch wüssten wir gerne, ob wir uns dadurch nicht selbst ein Ei legen wenn wir später verkaufen wollen(bebaut) oder gar das Grundstück(unbebaut)zurückgeben?
Gibt es da allg. Probleme wenn man eine Einverständniserklärung für so etwas unterschreibt?

Vielen Dank für jegliche Aufklärung

Andreas



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