Teilungserklärung


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Abgeschickt von Ralph am 26 Juni, 2006 um 11:12:59

Hallo zusammen,
Ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin.
Folgender Sachverhalt.
Ein Mietshaus (4 Parteien) wurde in den 50er Jahren gebaut. Anfang der 70er Jahre sind Mieter in das Haus eingezogen, die nach wie vor in diesem Haus wohnen. Das Mietshaus wurde Anfang der 90er Jahre komplett saniert und umgebaut. Durch den Umbau wurde auch neuer Wohnraum für eine Eigentumswohnung (Ausbau des Dachgeschosses) geschaffen. Durch die Eigentumswohnung ist ein zweiter Eigentümer an dem Haus hinzugekommen und somit wurde eine Eigentümergemeinschaft geschaffen. Diese Eigentümergemeinschaft hat durch eine Teilungserklärung festgelegt, wie unter anderem auch die Außenanlagen (Garten) zu nutzen sind. Die alten Mieter hatten in dem ursprünglichen Mietvertrag die Gartennutzung mitgemietet (das war vor der Teilungserklärung). Die Teilungserklärung legt aber fest, daß der Garten zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung seht. Es gibt also kein Sondernutzungsrecht auf einen Gartenanteil.
Frage: Hat sich durch die Teilungserklärung auch automatisch der Mietvertrag der alten Mieter geändert oder gibt es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht für die alten Mieter trotz des Teilungsvertrages?
Vielen Dank.



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