Re: Hunde Zwinger


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Abgeschickt von Sebastian Engelmann am 26 Juni, 2006 um 19:21:34

Antwort auf: Hunde Zwinger von Martin am 26 Juni, 2006 um 13:44:15:

: Ab wann sind Hundezwinger genehmigungspflichtig und muss mann den Grenzabstand einhalten?


Der Grenzabstand muss erst dann eingehalten werden, wenn die Anlage höher als 2m ist. Ob ein Vorhaben genehmigungpflichtig ist - ist abhänhig von der größe und höhe der baulichen Anlage. Ein Hundezwinger ist definitiv eine bauliche Anlage. Nun sie ist eine Nebenanlage und ich denke mal, dass diese Maaßnhame nur anzeigepflichtig ist. Jedoch - würde ich einfach die Festsetzungen des Bebauungsplans hernehmen - daraus geht hervor, welche Festsetzungen entsprochen werden muss.



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