Prospekthaftung Bauträger


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Abgeschickt von peter am 27 Juni, 2006 um 16:20:02:

Hallo,

liebes Forum mal angenommen ein Bauträger übergibt vor Vertragsabschluss die Leistungsbeschreibung zum durchlesen und gemeinsamen besprechen dem Kunden.

Beim gemeinsamen Notartermin wurde vom Notar abgefagt ob die Baubescheibung gelesen wurde und nachdem der Bauträger mündlich bestätigt hatte, daß die beim Notar vorligende Leistungsbeschreibung keine Änderungen oder Benachteiligungen für den Käufer enthält, wurde dies auch nicht verlesen.

Leider gibt es diese dann doch. Z.B. in vorvertraglichen Beschreibung steht für das Dachgeschoss als Beschreibung "Holzbodenkonstruktion (incl. Estrich)ohne jedlichen Belag" und der Notariellen Beschreibung steht Holzbodenkosntruktion ohne jedlichen Belag.

Der Bauträger beruft sich auf den notariellen Vertrag und weigert sich den Estrich zu legen.

Hat der Käufer hier die möglichkeit den Estrich einzufordern oder bei Nichterfülleung eine Kaufpreisreduzierung duchzusetzen?

vielen Dank

peter






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