Re: Teilweise Bebauung im Aussenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Juni, 2006 um 08:47:37

Antwort auf: Teilweise Bebauung im Aussenbereich von Hardy Twarz am 26 Juni, 2006 um 22:19:18:

Weiter"helfen" kann nur eine sich ändernde Meinung der Behörde. Eine Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich ist nur in ganz bestimmten, gesetzlich definierten Ausnahmen möglich. Sofern keine schlüssige Argumentation aufgebaut werden kann, die betroffenen Flächen als Innenbereich zu sehen wird es schwierig.

: Ende 2005 haben wir einen Bauantrag gestellt..mit unserem Grundriss des Gebäudes ist es notwendig..ca.4 m im aussenbereich zu bauen..bisher haben uns die Baubehörden diese Möglichkeit versagt.Das Grundstück ist ca 1300m²gross und davon liegen etwa 350 im Innenbereich,der Rest im Aussenbereich.Wer hat ähnliche Erfahrungen bzw.kann weiterhelfen.Vielen Dank im Voraus

: Gruss Hardy





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