Re: Teilweise Bebauung im Aussenbereich


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Abgeschickt von Schneider am 01 Juli, 2006 um 12:46:51:

Antwort auf: Re: Teilweise Bebauung im Aussenbereich von Dirk Baumeister am 29 Juni, 2006 um 08:47:37:

Hallo,

wir haben ein ähnliches Problem mit viel Geduld bewältigt. Es ist, wie unten bereits geschrieben ein sehr individuelles Problem und lässt sich nicht mit anderen Fällen wie unserem vergleichen.

Uns hat geholfen, dass wir häufig und in gutem Ton mit der Baugenehmigungsbehörde gesprochen und letztendlich zu einem gemeinsamen Kompromiss gefunden haben.

Tipp:
Wenn die bisherige Außengrenze nur durch einen Flächennutzungsplan festgelegt ist, nicht aber durch einen Bebauungsplan, dann könnte man diese Grenze "verhandeln", da der Flächennutzungsplan nicht hundert Prozent genau ist und nur als Grundlage dient!
Als Verhandlungsinhalt sollte man dann die neue Außengrenze (neue Hausgrenze) in einer Satzung als endgültige Grenze definieren lassen, damit der Verwaltung angezeigt ist, dass man nicht später nochmals erweitern möchte und die Fronten (Grenzen) ab jetzt geklärt sind.

VIEL ERFOLG UND GUTES STEHVERMÖGEN!!!


: Weiter"helfen" kann nur eine sich ändernde Meinung der Behörde. Eine Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich ist nur in ganz bestimmten, gesetzlich definierten Ausnahmen möglich. Sofern keine schlüssige Argumentation aufgebaut werden kann, die betroffenen Flächen als Innenbereich zu sehen wird es schwierig.

: : Ende 2005 haben wir einen Bauantrag gestellt..mit unserem Grundriss des Gebäudes ist es notwendig..ca.4 m im aussenbereich zu bauen..bisher haben uns die Baubehörden diese Möglichkeit versagt.Das Grundstück ist ca 1300m²gross und davon liegen etwa 350 im Innenbereich,der Rest im Aussenbereich.Wer hat ähnliche Erfahrungen bzw.kann weiterhelfen.Vielen Dank im Voraus

: : Gruss Hardy




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