Re: Bauträger insolvent ?


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Abgeschickt von Claudia am 23 April, 2005 um 17:03:37:

Antwort auf: Reklamation rechtlich durchsetzbar, obwohl Handwerker vom Bauträger nicht komplett bezahlt wurde? von Roland Meyer am 22 April, 2005 um 22:46:43:

Wenn Sie sich nicht anfangs direkt im Bauvertrag die Gewährleistungsansprüche gegen den Subunternehmer haben abtreten lassen, dann seh ich da keine rechtlich durchsetzbare Möglichkeit. Insgesamt sind alle Gewährleistungsansprüche, die man eigentlich in den ersten 5 Jahren hätte, damit erledigt. Wer hat Sie denn so schlecht beraten? weil inzwischen ist es doch selbstverständlich mit Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaften und Abtretungsklauseln zu arbeiten.

: Hallo,

: hat jemand eine Ahnung, ob ich eine rechtliche Handhabe gegenüber einem Handwerker wegen mangelhafter Ausführung seiner Arbeiten habe, der vom Bauträger nicht komplett bezahlt wurde?

: Es handelt sich hier um einen undichten Abwasserkanal, der laut Behörde jetzt saniert werden muß.
: Der Bauträger selbst ist inzwischen nicht mehr erreichbar (Firma wurde nach Spanien veräußert, der jetzige Besitzer nicht faßbar).





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