Re: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten?


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Abgeschickt von günter Walter am 02 Juli, 2006 um 11:00:36

Antwort auf: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten? von Nicole am 15 Juni, 2006 um 21:49:11:

Hallo, in Nds ist die Rechtslage ähnlich. Jedoch wird das jeder Einzelfall geprüft. So hat ein Nachbar, der schon ca. 15 m Grenze bebaut hat, die Baugenehmigung für ein offiziell nicht bewohntes Gartenhaus auf die Grenze bekommen mit dem Hinweis, dass er sein Grenzbauprivileg noch nicht ausgeschöpft hatte.

So etwas hatte ich bislang noch nicht gehört - aber ich habe es schwarz auf weiß.

Grüße
Günter

: Hallo !
: Wir haben letztes Jahr ein EFH gebaut über das Freistellungsverfahrung, d. h., wir haben einen Bebauungsplan, an den wir uns halten müssen. Nun ist es aber so, daß wir hinten zum Nachbarn ganze 6 !! Meter Abstand halten müssen und auf diesem Platz wollten wir eigentlich eine Gartenhütte aufstellen, da es die Nordseite ist, und wir sonst dort hinten sowieso nichts anfangen können. Keiner kennt sich hier in der Gemeinde aus, es heisst immer nur, die 6 m müssen eingehalten haben, aber mittlerweile habe ich in der Bayr. Bauordnung gelesen, daß bei Nebengebäuden bis 20 qm zur Grundstücksgrenze KEINE Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Ist das so richtig, darf ich also eine Gartenhütte dort hinten aufstellen bzw. einen kleinen selbstgebauten Schuppen, wo man wenigstens die Fahrräder unterstellen kann?
: Grüsse
: Nicole





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