Abgeschickt von Monika Peter-Leicht am 02 Juli, 2006 um 23:05:00
Ist es in Hessen bei einer Doppelhaushälfte erlaubt, eine Gerätehütte von 1,80m x 2,40m (Firsthöhe 2,20m und Seitenwandhöhe 1,85m) auf der Grenze zum Nachbarn zu errichten?
Antworten:
Ihre Antwort
Subject:
Text: : Ist es in Hessen bei einer Doppelhaushälfte erlaubt, eine Gerätehütte von 1,80m x 2,40m (Firsthöhe 2,20m und Seitenwandhöhe 1,85m) auf der Grenze zum Nachbarn zu errichten?
Optionale URL: Link Titel: Optionale Bild-URL: