Re: Holzlagerplatz


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Abgeschickt von Peter Fahn am 03 Juli, 2006 um 01:09:17

Antwort auf: Holzlagerplatz von Straub Daniel am 30 Juni, 2006 um 11:46:25:

: Ich habe mit dem Bürgermeister über einen Holzlagerplatz ausserhalb des Bauplans gesprochen.

Lieber Herr Straub,
sofern ein Abriss gefordert ist, ist auch bestimmt eine Begründung dabei gewesen; die haben Sie hier nicht mitgeteilt.

Fest steht jedenfalls, dass im Außenbereich IMMER ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich ist. Entweder stellt die Gemeinde den Antrag, oder Sie, das ist Verhandlungssache und letztendlich im Ergebnis auch egal.

Die Gemeinde sollte aufgrund der Vorgaben im Verfahren auch sein positives "gemeindliches Einvernehmen" erteilen, und sofern keine speziellen öffentlich-rechlichen Belange berührt sind, sollte mit einer Genehmigungsfähigkeit sprich Baugenehmigung gerechnet werden können.

Sofern jedoch irgendwelche sonstigen Rechte berührt werden (Interessen von Seiten des Wasserrechts, Strassen- und Wegerechts, Denkmalschutz, Naturschutz, Jagd, Militär, und was es sonst noch alles gibt), dann wird es nicht so einfach. Die Hinderungsgründe muss die Behörde aber auf alle Fälle auch begründen - s. oben.

Gruss
Peter Fahn


: Der Bürgermeister gab sein schriftliches einverständnis für den des im Außenbereich liegenden
: Holzlagerplatz
: Nun bekomme ich plötzlich von der Bauaufsichtsbehörde
: einen Brief das ich den Holzlagerplatz wieder abreißen
: muß.




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