Re: Genehmigung für Scheunenabriss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Juli, 2006 um 12:56:43

Antwort auf: Genehmigung für Scheunenabriss von Mirko Koplin am 01 Juli, 2006 um 20:51:25:

Bauernhof??? -> Außenbereich?

Der Abriss ist auf jeden Fall zu beantragen. Sollte es sich um Außenbereich handeln, sollte bedacht werden, dass Neubauten auf dem Grundstück annähernd unmöglich sind, Umnutzungen von genehmigten Gebäuden aber schon.

Für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.

: Hallo,

: wir haben anfan des Jahres einen kleinen Bauernhof erworben und planen nun die Scheune (170m² Grundfläche)abzureißen. Die Scheune ist freistehend grenz einmal ans Nachbargrundstück und einmal an die Straße. An diesen Seiten wollen wir die Mauern auch in niedrigerer Höhe stehen lassen, da der Rest des Grundstücks auch mit einer Mauer umgeben ist.

: Nun die Frage: Muß ich den Abriss genehmigen lassen? Ein Neubau is nicht geplant, es soll unser Garten werden.

: Vielen Dank und Gruß

: Mirko Koplin





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