Dachterasse auf Garage in Bayern ist genehmigungspflichtig


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Abgeschickt von Seppl am 03 Juli, 2006 um 20:59:07:

Antwort auf: Dachterasse auf Garage in Bayern von Greinwald am 02 Juli, 2006 um 14:00:39:

: Wir haben ein Haus an dem eine Flachdachgarage angebaut ist, welche direkt auf der Grundstücksgrenze steht. Nun ist unsere Überlegung, ob wir darauf eine Terasse bauen dürfen, die vom ersten Stock aus begehbar wäre. Ist diese in Bayern genehmigungspflichtig, wenn der Nachbar keine Einwende hat??

Ja, das ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (in Bebauungsplangebieten evtl. Freistellungsverfahren möglich), egal ob der Nachbar einverstanden ist oder nicht.





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