Re: Nocheinmal Gartenschuppen in NRW. Definition umbauter Raum


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Abgeschickt von Stefan R. am 05 Juli, 2006 um 12:55:40:

Antwort auf: Re: Nocheinmal Gartenschuppen in NRW. Definition umbauter Raum von Dirk Baumeister am 05 Juli, 2006 um 12:40:28:

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Also heißt es entweder kleiner bauen, oder Bauantrag. Kann den Bauantrag nur ein Architekt stellen, oder geht es auch ohne?

Viele Grüße

Stefan


: Umbauter Raum bezieht sich auf die Brutto- (also Aussenma�e) des Geb�udes oder Bauteils.

: : Hallo,

: : ich dem Thread http://www.baurecht.de/forum/messages/5046.html

: : hatte ich mir Rat zum Thema Grenzabst�nde bei Ger�teh�usern eingeholt. Nun taucht eine weitere Frage auf:

: : Die vom Vorbesitzer vorgeschlagene Methode, die Sache zu einem guten Ende zu bringen ist, den Schuppen auf ein genehmigungsfreies Ma� zu verkleinern und dann auf den richtigen Grenzabstand zu versetzen. Nun stellt sich die Frage, wie gro� der Schuppen nun sein darf. Hier in NRW gilt als oberste Grenze f�r ein genehmigungsfreies Nebengeb�ude ein Volumen von 30m�.
: : Der Schuppen hat die Ma�e 7m L�nge, 3m Breite und am Giebel 2,7m H�he.
: : Nun m�chte der Vorbesitzer die L�nge auf 3m k�rzen. Das ist aus dem Grunde die einfachste L�sung, weil sich eben nach diesen 3m ein Tr�ger befindet, so da� der Schuppen keine Stabilit�tseinbu�en hat.
: : Die Frage ist aber, wo werden die 30m� gemessen? Wenn man die Aussenma�e nimmt liegen wir ja dann bei einem Volumen von �ber 30m�. Der nutzbare Raum im Inneren w�ren aber genau 30m�, weil der Boden des Schuppens etwas eh�ht ist und auch die Decke innen nicht dem Giebelverlauf folgt, sondern isoliert und Abgeh�ngt ist, so da� sich tats�chlich die Ma�e 5x3x2 ergeben.

: : W�re das jetzt legal? Klar k�nnte ich einen Bauantrag stellen und hoffen, da� der Schuppen dan genehmigt wird, aber ich m�chte lieber das genehmigungsfreie Ma� voll aussch�pfen, da der Bauantrag erstens Kosten verursachen w�rde und zweitens der Ausgang ungewi� w�re, da ich nicht nur mit dem Bauordnungsamt verhandeln m��te, sondern auch mit dem Amt f�r Denkmalschutz, das am liebsten gar keinen Schuppen auf dem Grundst�ck sehen m�chte.
: : Ausserdem bin ich vertraglich gehalten, den Aufwand f�r den Vorbesitzer so gering wie m�glich zu halten.

: : Viele Gr��e

: : Stefan R.





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