Re: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2006 um 06:18:40

Antwort auf: Re: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Juli, 2006 um 14:19:39:

Dabei müsste es sich dann um eine Befreiung handeln, der Text der aktuellen BauNVO ist da meines Erachtens recht eindeutig. Bei der alten ist es insoweit eindeutig, dass die Nebengebäude nicht einzubeziehen sind.

: sehr geehrter herr kollege,
: die einhaltung der grz mit dem hauptgebäude ist eine strittige sache......die städte/gemeinden werten es unterschiedlich. auch die kommentare zur BauNVo werten unterschiedlich.
: ich habe ein berechnungsbeispiel eines professor, der definitiv die überschreitung aller "gebäude und nebenanlagen" zulässt.
: mfg
: bodo hermann





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