Betonstützmauer mit Aufschüttung an oberer Grundstücksgrenze in Bayern


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Abgeschickt von Angela am 07 Juli, 2006 um 17:31:15

Ein Bauherr erwirbt oberhalb eines bebauten Grundstückes einen Bauplatz und bebaut diesen. Sein Grundstück ist leicht hanglagig, ebenso wie das des Nachbarn unterhalb, das direkt angrenzt. Das Grundstück des Nachbarn unterhalb des neu anzulegenden Gartens ist fertig gestaltet und dem Gelände angepasst, ohne dass Aufschüttungen vorgenommen wurden. Der Bauherr oberhalb möchte aber keine Hanglage in seinem Garten, er wünscht ein ebenes Gelände um seine Terasse herum die ca. 1,5m über seinem zu erwartenden ebenen Gartengelände liegt. Der Bauherr stellt seinem Nachbarn auf seiner unteren Grundstücksgrenze L-Steine (1,50m) aus Beton vor die Nase und füllt sein Gelände 1,50 m hoch auf, verschafft aber dadurch seinem Nachbarn ein Gefühl von "Berliner Mauer", da der Garten des Nachbarn ca. 1,5 m tiefer liegt als die obere Grundstücksgrenze zum Bauherrn. Gehen wir davon aus dass der Bauherr drei kleine Kinder hat müsste er auf seiner L-Betonsteinemauer auch noch einen Zaun errichten da sonst dem Nachbarn die Kinder 1 1/2 m tief in den Garten fallen würden.

Frage: Geht das alles so ohne Weiteres??



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