Re: Gartengrundstück in Hessen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Juli, 2006 um 17:45:01

Antwort auf: Gartengrundstück in Hessen von Jenny am 08 Juli, 2006 um 14:15:39:

Die Bebaubarkeit eines Grundstücks hängt von der baurechtlichen Einstufung ab. Die Bezeichnung Gartengrundstück oder auch die Benennung im Grundbuch als Gartenland hat mit der baurechtlichen Beurteilung nichts zu tun. Hier kommt es auf die speziellen Umstände an, z. B. ob ein Bebauungsplan vorliegt oder das Grundstück in einem Zusammenhang mit umgebender Bebauung gesehen werden kann. Diese Einstufung können Sie in der Regel bei der Gemeinde abfragen oder z. B. über eine Bauvoranfrage bzw. durch einen Architekten klären lassen.

: Hallo!

: Mein Freund besitzt ein Gartengrundstück in Hessen - ursprünglich war es wohl mal ein Baugrundstück und wurde dann aber runtergestuft auf Gartenland. Dieses Grundstück liegt seit zig Jahren brach, da es niemanden interessiert hat und sich auch keiner darum kümmern wollte. Doch nun hat es uns gepackt und wir wollen es jähten und lieb haben =)
: Der Unterschied Bau- und Gartengrundstück hat ja gewisslich einen Sinn. Ich bin kein Experte und weiß nichteinmal genau, wo ich nachlesen müsste deshalb frage ich mal hier an - vielleicht kann mir ja einfach jemand einen Tipp geben, wo ich nachschaun muss. Ich wüsste gerne, was, in welcher Form wie groß etc. man auf Gartengrundstücken bauen darf. Ob es Materialvorschriften gibt und so weiter.

: Vielen Dank! =)

: Gruß Jenny





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