Re: hintere bebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Juli, 2006 um 20:00:35

Antwort auf: Re: hintere bebauung von Steven am 07 Juli, 2006 um 20:17:01:

Eigentlich sollte Ihr Planer (wobei mir unklar ist, was unter einem "Bauplaner" zu verstehen ist) Ihre Hilfe sein. Dieser hat im Rahmen der Grundlagenermittlung zu prüfen was möglich ist bzw. muß Sie über die Risiken und Schwierigkeiten und Lösungsansätze aufklären. In diesem Zusammenhang sollte er mit der Gemeinde Interpretationsansätze und baurechtliche Auslegungen der vorgefundenen Situation geklärt haben. Dafür wird er (hoffentlich) bezahlt.

Und mal eben in einem §34-Gebiet in zweiter Reihe planen ist so ohne weiteres nicht möglich. Grundsätzlich sollte die Bebaubarkeit eines Grundstücks VOR dem Kauf zumindest im Ansatz geprüft werden.

Sollten Sie Bedarf an der Prüfung Ihres Sachverhalts durch einen Architekten haben, kann ich gerne einen Kontakt herstellen.


: hallo,
: die unterlagen wurden von einem bauplaner eingereicht,
: gruß steven

: : Wer reicht denn für Sie die Pläne ein?



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